Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.06.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93   

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https://dejure.org/1993,2142
BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2142)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1993 - 11 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2142)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1993 - 11 ER 400.93 (https://dejure.org/1993,2142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3087
  • NVwZ 1994, 72 (Ls.)
  • BB 1993, 1246
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93
    Die somit gegebene Regelungslücke ist - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts - in der Weise zu schließen daß dasjenige oberste Bundesgericht den negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige zu entscheiden hat, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1989, NJW 1990, 53; BAG, Beschluß vom 25. November 1983, NJW 1984, 751; BSG, Beschluß vom 11. Oktober 1988, MDR 1989, 189, jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93
    Zwar wurde zu den "gebührenpflichtigen Verwarnungen", die auf der Grundlage des früheren § 22 StVG ergingen, allgemein die Auffassung vertreten, gegen die Erteilung einer solchen Verwarnung sei der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. BVerwGE 24, 8).
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93
    Die somit gegebene Regelungslücke ist - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts - in der Weise zu schließen daß dasjenige oberste Bundesgericht den negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige zu entscheiden hat, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1989, NJW 1990, 53; BAG, Beschluß vom 25. November 1983, NJW 1984, 751; BSG, Beschluß vom 11. Oktober 1988, MDR 1989, 189, jeweils m.w.Nachw.).
  • BSG, 11.10.1988 - 1 S 14/88

    Gerichtsstand - Unzuständigkeit - Ersatz gezahlter Beiträge - Verweisung an

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1993 - 11 ER 400.93
    Die somit gegebene Regelungslücke ist - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts - in der Weise zu schließen daß dasjenige oberste Bundesgericht den negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige zu entscheiden hat, das einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1989, NJW 1990, 53; BAG, Beschluß vom 25. November 1983, NJW 1984, 751; BSG, Beschluß vom 11. Oktober 1988, MDR 1989, 189, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    In gleichem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundessozialgericht für die § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechenden Vorschriften in § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO und § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG entschieden (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1993 - 11 ER 400/93, NJW 1993, 3087; BSG, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 14/88, MDR 1989, 189).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 5 AV 1.07

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG;

    In entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO ist das Bundesverwaltungsgericht für die Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts zwischen dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Duisburg zuständig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1993 - BVerwG 11 ER 400.93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 21).

    Die Voraussetzungen, unter denen ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise nicht bindend sein mag (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1993 a.a.O. und vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23), liegen hier nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 OB 106/20

    Abdrängende Sonderzuweisung; Amtsgerichte; Bußgeld; Erstattung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die Verwarnung mit Verwarnungsgeld allerdings zum Bußgeldverfahren im weiteren Sinne, mit der Folge, dass die gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verwarnung nach den genannten Vorschriften dem Amtsgericht zugewiesen ist (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1993 - 11 ER 400/93 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Ob eine Vorlage ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn - etwa in Fällen mehrfacher Weiter- oder Zurückverweisung - Streit über die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entsteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. März 1993 - BVerwG 11 ER 400.93 -), bedarf aus Anlaß der vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    In gleichem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundessozialgericht für die § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechenden Vorschriften in § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO und § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG entschieden (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1993 - 11 ER 400/93, NJW 1993, 3087; BSG, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 14/88, MDR 1989, 189).
  • BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit

    Die Unverbindlichkeit ist jedenfalls dann keine Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn der Konflikt - wie hier - sich gerade an dieser Frage entzündet (so im Ergebnis auch BVerwG Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 21 = NJW 1993, 3087).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 AV 1.08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Rechtsweg; Verwaltungsgericht; Zivilgericht;

    In entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO ist das Bundesverwaltungsgericht für die Entscheidung des vorliegenden negativen Kompetenzkonflikts zwischen dem Verwaltungsgericht und dem Landgericht - Kammer für Baulandsachen - zuständig (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1993 - BVerwG 11 ER 400.93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 21 S. 17 = NJW 1993, 3087 und vom 1. März 2007 - BVerwG 5 AV 1.07 - NVwZ 2007, 845).
  • BFH, 26.02.2004 - VII B 341/03

    Zuständigkeit - Negativer Kompetenzkonflikt

    In gleichem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 5. März 1993 11 ER 400/93, NJW 1993, 3087) und das Bundessozialgericht (Beschluss vom 11. Oktober 1988 1 S 14/88, Monatsschrift für Deutsches Recht 1989, 189) für die dem § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechenden Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung bzw. des § 58 Abs. 1 Nr. 4 des Sozialgerichtsgesetzes entschieden.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 5 AV 2.07

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen

    II 4 In entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO ist das Bundesverwaltungsgericht für die Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts zwischen dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Duisburg zuständig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1993 BVerwG 11 ER 400.93 Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 21).

    Die Voraussetzungen, unter denen ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise nicht bindend sein mag (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1993 a.a.O. und vom 1. Juli 2004 BVerwG 7 VR 1.04 Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23), liegen hier nicht vor.

  • VG München, 05.02.2020 - M 28 K 19.5754

    Rechtsschutz gegen eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld

    Die Kammer folgt der nicht unumstrittenen Rechtsauffassung, dass nicht nur die Verwarnung mit Verwarnungsgeld - sie ist unstreitig Maßnahme i.S.v. § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1993 - 11 ER 400/93 - juris) - sondern auch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld nach § 56 Abs. 1 Satz 2 OWiG wie vorliegend eine Maßnahme i.S.v. § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG darstellt und dagegen nicht lediglich Gegenvorstellung oder Dienstaufsichtsbeschwerde möglich sind (Hanseatisches OLG Hamburg, B.v. 14.5.1987 - VAs 19/86, VAs 20/86 - juris; Kurz in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 62 OWiG Rn. 4; Seith in Blum/Gassner/Seith, OWiG, 1. Aufl. 2016, § 56 OWiG Rn. 23; aA: Bohnert/Krenberger/Krumm in Krenberger/Krumm, OWiG, 5. Aufl. 2018, § 56 OWiG Rn. 35; Straßer in BeckOK OWiG, Stand 15.9.2019, § 56 OWiG Rn. 141).
  • BVerwG, 17.03.2010 - 7 AV 1.10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; negativer Kompetenzkonflikt zwischen

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 AV 1.11

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgericht und einem anderem Gericht

  • VG Oldenburg, 28.09.2012 - 7 A 4182/12

    Rechtsweg; Verstoß im Straßenverkehr; Verwarnung; Verweisung; Vorbeugender

  • BVerwG, 27.06.2013 - 8 AV 2.12

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 26.07.2005 - X ARZ 210/05

    Verfahren der Rechtswegverweisung; Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten

  • BVerwG, 17.02.2012 - 6 AV 2.11

    Negativer Kompetenzkonflikt; Rechtmäßigkeit und Durchführung einer

  • BVerwG, 17.03.2010 - 7 AV 2.10

    Feststellung des zuständigen Gerichts im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts

  • BVerwG, 27.05.2014 - 6 AV 3.14

    Negativer Kompetenzkonflikt; gesetzliche Bindungswirkung

  • BVerwG, 26.02.2009 - 2 AV 1.09

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt

  • BVerwG, 15.07.2010 - 3 AV 1.10

    Bindungswirkung; Bundesverwaltungsgericht; Kompetenzkonflikt;

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2016 - 2 AR 16/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit der

  • BVerwG, 25.09.2002 - 4 AV 1.02

    Gewährung eines Bauvorbescheids bei Ablehnung der Zustimmung einer Gemeinde -

  • VG Stuttgart, 19.12.2011 - A 11 K 4298/11

    Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei schwerem

  • BVerwG, 15.07.1999 - 1 AV 5.99

    Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Parteiwechsel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1712
BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92 (https://dejure.org/1993,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1993 - 1 B 62.92 (https://dejure.org/1993,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 1 B 62.92 (https://dejure.org/1993,1712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 746 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Welches Gewicht der Weigerungserklärung der obersten Aufsichtsbehörde zukommt, hat das Gericht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regeln über die Beweislast, bei der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch im Rahmen der Sachverhaltswürdigung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22, S. 13).

    Die Vorlage von Verwaltungsakten würde u.a. dann dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder anderer Sicherheitsdienste erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 8 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 233 ; 75, 1 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage geht aber nicht soweit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (BVerwGE 84, 375 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, so muß sie angeben, aus welchen Gründen ihr dies nicht möglich ist; denn ohne die wenigstens grobe Kenntnis dieser Gründe lassen sich die Interessen, die für oder gegen die Geheimhaltungsbedürftigkeit behördlichen Wissens sprechen, nicht hinreichend sicher beurteilen (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Die Ermessensentscheidung ist vom Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO auf Rechtsfehler zu überprüfen (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 12 f.).

    Welches Gewicht der dem Gericht allein vorliegenden Erklärung der obersten Aufsichtsbehörde zukommt, es lägen nach geheimzuhaltenden Erkenntnissen massive Sicherheitsbedenken gegen einen Aufenthalt des Klägers und damit Gründe zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis vor, hat das Gericht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regeln über die Beweislast, bei der Entscheidung in der Sache selbst im Rahmen der Sachverhaltswürdigung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O., S. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Wenn sich dabei ergibt, dass infolge der Weigerungserklärung bestimmte Umstände nicht aufklärbar bleiben oder die Aussagekraft festgestellter Tatsachen vermindert ist, so ist auch dies angemessen - ggfs. auch unter Berücksichtigung der materiellen Beweislast - zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.02.1996 - 1 B 37.95 -, NVwZ-RR 1997, 133 ; vom 21.06.1993 - 1 B 62.92 -, NVwZ 1994, 72 ; Rudisile in: Schoch u.a. , VwGO, § 99 Rn. 49).

    Auch auf Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte nicht etwa die Vorlage von - eventuell teilweise geschwärzten - Auszügen aus detaillierten Berichten über die Veranstaltungen oder gar die Vernehmung von Bediensteten wie des V-Mann-Führers oder jedenfalls des Auswerters - gegebenenfalls unter optischer und akustischer Abschirmung - angeboten, um - unter Wahrung der zwingenden Geheimhaltungserfordernisse - den Senat in die Lage zu versetzen, die Einschätzung des Beklagten nachzuvollziehen, dass die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zutreffen (vgl. hierzu BVerwG, vom 21.06.1993 - 1 B 62.92 -, NVwZ 1994, 72 ).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Akten und Unterlagen der Sicherheitsbehörden sind nicht schon wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, im Falle der Geltendmachung von Amtsgeheimnissen also danach, ob dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet würde (vgl. nur Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 und vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist danach u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 ; Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 8 m.w.N.).

    Die Ermessensentscheidung hat der Fachsenat im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO auf Rechtsfehler zu überprüfen (Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Dabei hat es sich im Zweifel an der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 13 und vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 24 S. 8 f.).
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Die Regelungen wollen mit den Einschränkungen des Auskunftsanspruchs ebenso wie § 99 Abs. 1 VwGO, soweit die Tätigkeit von Verfassungsschutzbehörden betroffen ist, sicherstellen, dass deren künftige Erfüllung ihrer Aufgaben nicht erschwert wird und gewichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen nicht gefährdet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22).

    Sind die Rechtsvoraussetzungen für einen Verweigerungsgrund nicht gegeben, ist es der Aufsichtsbehörde von vornherein verwehrt, sich auf die entsprechenden Belange zu berufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 = DÖV 1993, 1102).

  • BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

    Ein "Nachteil" im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nämlich gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwGE 75, 1, 14; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage oder Auskunft geht aber nicht so weit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

    Die im vorliegenden Fall nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO maßgebliche Erklärung der obersten Aufsichtsbehörde erfüllt im übrigen diese Anforderungen unter anderem deshalb nicht, weil die vom Beklagten als geheimhaltungsbedürftig angesehenen Erkenntnisse Vorgänge betreffen, die jedenfalls in wesentlichen Teilen längere Zeit zurückliegen oder in groben Umrissen teilweise bekannt waren und weil die Darlegungen der obersten Aufsichtsbehörde nicht erkennen lassen, aus welchen Gründen die angeforderten Akten nicht wenigstens teilweise vorgelegt oder in amtlich beglaubigten Auszügen bzw. Kopien - etwa unter Tilgung von Angaben, die Rückschlüsse auf die Erkenntnisquellen gestatten - zur Kenntnis gebracht werden können oder insoweit keine Auskunft erteilt werden kann (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    2.1 Akten sind nicht schon - ihrem Wesen nach - wegen ihrer Einstufung als Verschlusssache geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 21, vorgesehen zur Veröffentlichung in BVerwGE; Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 11 f.).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Die Ermessensentscheidung hat der Fachsenat im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO auf Rechtsfehler zu überprüfen (Beschluss vom 21. Juni 1993 BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 12 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93

    Erleichterte Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86 Abs 3 iVm § 85 Abs 2 S 2;

    Diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 21.6.1993 - 1 B 62.92 - bestätigt worden.

    Daß diese Voraussetzungen in den genannten Erklärungen der Staatssekretäre des Innenministeriums nicht glaubhaft gemacht wurden, steht durch den vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 21.6.1993 - 1 B 62.92 - bestätigten Senatsbeschluß vom 10.12.1991 - 13 S 1532/89 - für alle Beteiligten rechtskräftig und für den Senat bindend fest (zur materiellen Rechtskraft von Beschlüssen nach § 99 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluß vom 26.1.1968, BVerwGE 29, 72; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 122 RdNr. 6).

  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 7.10

    Schutzkonzepte und -maßnahmen atomrechtlicher Anlagen als Gründe für

  • VG Frankfurt/Oder, 26.11.2010 - 3 K 1993/06

    Datenschutzrecht einschließlich Statistik und Datenerhebung

  • VG Kassel, 11.12.2009 - 4 K 395/07

    Sprengstoffrechtlicher Zuverlässigkeitsbegriff

  • VG Kassel, 07.02.2008 - 4 E 384/06

    Mitarbeit bei der TKP/MP als Einbürgerungshindernis

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92

    Löschung beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherter Daten

  • VG Osnabrück, 29.06.2011 - 6 A 264/07

    Einbürgerung nach Beweis des bevorstehenden Verlustes der türkischen

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